Förderangebote

Spezielle staatliche Programme, die sich mit der Förderung von nachschulischer Grundbildung befassen und sich gezielt an funktionale Analphabeten oder Erwerbspersonen mit geringen Lese- und Schreibfähigkeiten wenden, standen lange nicht Fokus der öffentlichen Förderung.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Thema in Deutschland erstmals 2007 mit dem Schwerpunkt "Forschung und Entwicklung zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener" (2007 bis 2012) auf die förderpolitische Agenda genommen. Der anschließend aufgelegte Förderschwerpunkt (2012 bis 2015) nahm ausschließlich die „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ in den Blick. Im Rahmen der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung (AlphaDekade) 2016-2026 fördert das BMBF weiterhin auch Projekte, die Fördermaßnahmen für Beschäftigte mit nicht ausreichender Grundbildung am Arbeitsplatz unterstützen, unter anderem AlphaGrund II (2015 bis 2019) sowie AlphaGrund qualifiziert (2020 bis 2022). Genauere Informationen zur AlphaDekade und den einzelnen Projekten finden Sie hier.

In arbeitsmarktpolitischen Förderprogrammen ist die Unterstützung von Beschäftigten mit Grundbildungsbedarfen in Unternehmen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
  • Das Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) der Bundesagentur für Arbeit (BA) richtet sich an kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und fördert abschlussbezogene Weiterbildungen geringqualifizierter Beschäftigter und abschlussorientierte berufsqualifizierende Ausbildungen. Es schließt die nachholende Grundbildung nur unter ganz spezifischen Bedingungen ein. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
  • Mit dem 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG) können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Langzeitarbeitslose ohne Berufsabschluss von der BA Förderleistungen zum Erwerb von Grundkompetenzen erhalten (insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien), wenn dies für die erfolgreiche Teilnahme an einer abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildungsmaßnahme erforderlich ist. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

  • Bildungsgutscheine der BA fördern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen die Weiterbildung notwendig ist, damit Arbeitslosigkeit beendet oder eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

  • Mit den Bildungsprämien des Bundes kann die individuelle berufsbezogene Weiterbildung Erwerbstätiger mit geringerem Einkommen gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Auch viele Bundesländer bieten Förderinstrumente für die berufliche Weiterbildung an, zum Beispiel Bildungsscheck, Qualifizierungsscheck bzw. Weiterbildungsbonus genannt. Eine Übersicht zu den ländereigenen Fördermöglichkeiten finden sich bei der Stiftung Warentest.

Bei der Umsetzung von arbeitsplatzbezogener Grundbildung muss grundsätzlich beachtet werden, dass die Unternehmen zur Behebung einer Problematik in die Verantwortung genommen werden, für deren Entstehen sie nicht originär verantwortlich sind. Deshalb ist es erforderlich, flankierende arbeitsmarktpolitische Förderinstrumente vorzuhalten, um Angebote zur nachholenden Grundbildung in der betrieblichen Weiterbildung dauerhaft implementieren zu können.

Fakten

Arbeitsplatzbezogene Grundbildung

Materialien

Betriebsnahe Good-Practice-Beispiele