Betriebliche Weiterbildung

Betriebliche Weiterbildung bietet eine Möglichkeit, die Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten. Grundsätzlich ist die Sicherung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit ein zentrales Motiv für Unternehmen, Weiterbildung zu fördern. Bei der Teilnahme an betrieblicher Weiterbildung wird wie selbstverständlich vorausgesetzt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausreichend lesen und schreiben und zum Beispiel Informationen verstehen und weitergeben können. Bei geringqualifizierten Beschäftigten ist das aber nicht immer der Fall. Gerade diejenigen, die schlechte Erfahrungen mit dem Lernen – beispielsweise in der Schule – gemacht haben und lernungewohnt sind, müssen, um an einer Weiterbildung teilnehmen zu können, besondere Hemmschwellen überwinden.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (2017) waren im Jahr 2015 drei Viertel der Erwerbstätigen in betriebliche Weiterbildung (Lehrveranstaltungen und/oder andere Formen der betrieblichen Weiterbildung, wie geplante Weiterbildungsphasen am Arbeitsplatz/in der Arbeitsumgebung und planmäßiger Weiterbildung außerhalb des Arbeitsplatzes) eingebunden. Die Beteiligung von Geringqualifizierten an Weiterbildungsmaßnahmen ist im Vergleich mit qualifizierten Berufsgruppen seit Jahren am niedrigsten. Lediglich knapp ein Fünftel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Berufsabschluss haben 2016 an betrieblichen Weiterbildungen teilgenommen. Von den Beschäftigten mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss bzw. einem Meister- oder Fachschulabschluss hat sich etwa die Hälfte betrieblich weitergebildet. Die Beteiligung bei den Personen mit abgeschlossener dualen Ausbildung lag bei 35 Prozent.

Anteil betrieblicher Weiterbildung unter den 18- bis 64-jährigen Personen, in Prozent
 
Quelle: Bilger et al., 2017; Institut der deutschen Wirtschaft

Die Ergebnisse des IW-Personalpanels 2018 zeigen, dass Unternehmen für Geringqualifizierte vor allem tätigkeitsbezogene Schulungen wie Sicherheitsunterweisungen, fachbezogene Schulungen, Teil- oder Nachqualifizierungen oder den Erwerb von Führerscheinen in Anspruch nehmen. Erwartungsgemäß haben nicht direkt tätigkeitsorientierte Kurse (zur Förderung von grundlegenden PC-Kenntnissen, Sozial- und Personalkompetenzen sowie Rechen-, Lese- und Schreibfähigkeiten) dabei einen geringeren Stellenwert. Bemerkenswert ist allerdings, dass die betriebliche Personalentwicklung zunehmend auch den Grundbildungsbedarf von Beschäftigten ohne Berufsabschluss erkennt. Bei der Vorgängererhebung des IW-Personalpanels 2014 hatten erst 29 Prozent der Unternehmen Grundbildungsangebote für den Arbeitsplatz unterstützt, 2018 waren es bereits 44 Prozent. Denn der Zugang zu fachlichen Qualifizierungen ist eingeschränkt, wenn grundlegende Kompetenzen nicht vorhanden sind – zum Beispiel ausreichende Lese- und Schreibkenntnisse oder Lernkompetenz. Hinzu kommt, dass fast 60 Prozent der Unternehmen mit einem zukünftig steigenden Bedarf an arbeitsplatzbezogener Grundbildungsförderung für An- und Ungelernte rechnen, 2014 ging erst gut ein Drittel der Unternehmen davon aus.

Weiterbildungsangebote für Geringqualifizierte
Mehrfachnennungen, in Prozent
 
Quelle: IW-Personalpanel 2018; gewichtete Ergebnisse, n = 717 Unternehmen mit Geringqualifizierten in den letzten fünf Jahren

Fakten

Arbeitsplatzbezogene Grundbildung

Fakten

Förderangebote